Kooperationsverbot, Unterhaltsvorschuss, Privatisierungsschranken – MdB Spinrath begrüßt wichtige Verbesserungen bei Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen

„Die umfassende Reform der Bund-Länder-Beziehungen ist ein wichtiger Schritt zu einer nachhaltigen Finanzierung der Länder“, erklärt der Heinsberger Bundestagsabgeordnete Norbert Spinrath (SPD) anlässlich der Abstimmung zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen im Deutschen Bundestag. Die Einschränkung des Kooperationsverbots, das Investitionsprogramm für Kommunen und der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende seien wichtige Zukunftsprojekte, die das Leben vieler Menschen spürbar verbessern werden.

Die größten Veränderungen im Zuge des Gesetzgebungsprozesses gab es bei der Verkehrsinfrastrukturgesellschaft des Bundes, die künftig zuständig sein wird für Planung, Bau und Betrieb der Autobahnen. Auch die Neuregelungen in diesem Bereich bringen laut Spinrath deutliche Verbesserungen gegenüber dem Status quo und dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung. „Für uns als SPD war immer klar, dass die Autobahnen und Bundesstraßen in Deutschland zu 100 Prozent in öffentlicher Hand bleiben müssen“, erläutert Spinrath die Position seiner Fraktion. Finanzminister Schäuble hatte die Absicht, 49 Prozent an private Investoren zu verkaufen. „Das haben wir als SPD schon in der Bundesregierung verhindert und im parlamentarischen Verfahren Privatisierungen einen weiteren Riegel vorgeschoben: eine direkte und indirekte Beteiligung Dritter an der Verkehrsinfrastrukturgesellschaft wird jetzt ebenso ausgeschlossen wie ÖPP-Vorhaben, die mehr als 100 Kilometer lang sind“, stellt der Sozialdemokrat klar. Die SPD-Bundestagsfraktion hätte sich hier eine noch weitergehendere Regelung gewünscht, dies sei jedoch mit der CDU/CSU-Fraktion nicht möglich gewesen.

Der häufigste Vorwurf gegen den vorliegenden Vorschlag zur Verkehrsinfrastrukturgesellschaft ist der, dass er Privatisierungen durch die Hintertür ermögliche. Festgemacht wird dies an der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Spinrath sieht für diese Befürchtung positive Gegenbeispiele in der Praxis: „Die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG) oder auch die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) beweisen, dass eine GmbH in öffentlichem Besitz nicht gewinnorientiert sein muss“, wofür, wie Spinrath erklärt, die SPD die notwendigen und dauerhaften Schranken mit Blick auf die neue Verkehrsinfrastrukturgesellschaft in das Regelungspacket hineinverhandelt, hat.

Im Interesse der tausenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die heute in den Straßenbauverwaltungen der Länder arbeiten und die zum Bund wechseln sollen, hat die SPD ebenfalls Veränderungen durchgesetzt. Die neue Gesellschaft werde tarifgebunden sein und die Überleitung im Rahmen eines Überleitungstarifvertrags erfolgen. Es wurde sichergestellt, dass über Verkehrsinvestitionen auch künftig das demokratisch gewählte Parlament entscheidet und nicht die Geschäftsführer einer Bundes-GmbH.

„Damit bilden die erzielten Regelungen eine echte Verbesserung in vielen Lebensbereichen für die Menschen in unserem Land. Deshalb habe ich dem Gesetzesvorhaben zugestimmt“, so Spinrath abschließend.

Die persönliche Erklärung von Norbert Spinrath, MdB, zur Abstimmung über die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen finden Sie hier:

17-06-01_Pers.Erklärung_Bund_Laender_Finanzen