Neustart der Energiewende – für sicheren und bezahlbaren Strom

Der Bundestag hat die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2014) am 27. Juni 2014 beschlossen. Ziel ist es, die erneuerbaren Energien weiter auszubauen, gleichzeitig aber die steigende EEG-Umlage als Teil der Stromkosten für Verbraucherinnen und Verbraucher und Industrie in den Griff zu bekommen.

„Das EEG hat sich in den letzten 14 Jahren als äußerst erfolgreich beim Ausbau der erneuerbaren Energien erwiesen“, sagt der Heinsberger SPD-Bundestagsabgeordnete Norbert Spinrath. „Auf der einen Seite hat das EEG erheblich dazu beigetragen, dass die Erneuerbaren mit einem Anteil von 25 Prozent inzwischen eine tragende Säule der Energieversorgung in Deutschland darstellen“, so Spinrath. Auf der anderen Seite drohten die in den letzten Jahren stark gestiegenen Strompreise den Erfolg der Energiewende zu gefährden. Deshalb musste das EEG reformiert werden. Es ist von einem Martkeinführungsinstrument zu einem Marktdurchdringungsinstrument entwickelt worden.

Mit der von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel auf den Weg gebrachten Gesetzesnovelle wird mit einem verbindlichen Ausbaukorridor für die Erneuerbaren der Prozess für alle planbarer gemacht. Zudem werden die erneuerbaren Energien stärker an den Markt herangeführt. Die Kosten werden gerechter verteilt, in dem die Eigenstromerzeugung zu 100 Prozent an der EEG-Umlage beteiligt wird.

Sonderregelungen gelten für Neuanlagen, die Eigenstrom aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) erzeugen. Sie müssen bis Ende 2015 30 Prozent, ab 2016 35 Prozent und ab 2017 40 Prozent der EEG-Umlage auf selbstverbrauchten Strom bezahlen. Kleinanlagen wie Solarmodule auf Hausdächern, die eine Leistung von unter 10 kW haben, bleiben von der EEG-Umlage befreit. Gleiches gilt für bestehende Anlagen und auch für deren Modernisierungen.

Die Ausnahmeregelungen für die stromintensive Industrie werden auf Unternehmen konzentriert, die im internationalen Wettbewerb stehen. Für diese Unternehmen seien Ausnahmen allerdings notwendig, sagt der Abgeordnete Spinrath. Hier gehe es um hunderttausende Industriearbeitsplätze, auch in kleinen und mittleren Unternehmen. Viele von ihnen sind Zulieferer oder Abnehmer von Produkten der energieintensiven Unternehmen.

„Mit der EEG-Novelle bringen wir die Energiewende wieder auf Erfolgskurs und sichern damit weiterhin die gesellschaftliche Akzeptanz“, so Spinrath. Nur wenn der Übergang von der atomaren und fossilen Energieversorgung zu einer Versorgung auf Basis erneuerbarer Energien gelingt, ohne die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu gefährden, werden andere Länder folgen. Bis 2025 solle der Anteil der Erneuerbaren an der Stromversorgung auf 40 bis 45 Prozent gesteigert werden. Außerdem sollen die Erneuerbaren zum regulären Bestandteil des nationalen und europäischen Strommarktes werden.

Durch die Ausnahmeregelungen für Kleinanlagen werden diejenigen privaten Hausbesitzer geschont, die frühzeitig durch eigenes Engagement und finanzielle Aufwendungen einen wichtigen Schritt zur Energiewende gesetzt haben.

„Auch meine Frau und ich haben – wie viele andere Hausbesitzer im Kreis Heinsberg – vor drei Jahren einen entsprechenden Anlauf gemacht und seitdem eine Photovoltaikanlage auf dem Dach“, verriet Norbert Spinrath.