Der Einsatz der Fracking-Technologie in der Erdgasförderung ist mit unabsehbaren Risiken verbunden. Deshalb hält der Kreis-Heinsberger Bundestagsabgeordnete Norbert Spinrath den heutigen Einsatz dieser Technologie nicht für verantwortbar. „Der Schutz der Gesundheit und der Schutz des Trinkwassers haben absolute Priorität vor wirtschaftlichen Interessen. Unkonventionelles Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken ist derzeit nicht verantwortbar. Deshalb fordere ich – ebenso wie unsere NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft – eine generelle Verbotsregelung“, so der Abgeordnete Spinrath.

Das Thema ist für das Kreisgebiet Heinsberg von hoher Bedeutung, da hier Schiefergas in großen Mengen vermutet wird. So umfasst das in älteren Plänen ausgewiesene Gasfeld „Rheinland“ den gesamten Kreis, das Gasfeld „Saxon 2“ umfasst Flächen der Städte Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg und Wegberg. Nach derzeit geltendem Recht ist Fracking zur Erdgasgewinnung in Deutschland erlaubt. Dabei wird nicht zwischen „konventionellem“ und „unkonventionellem“ Fracking differenziert.

Mit dem heute durch die Bundesregierung im Kabinett verabschiedeten sogenannten Regelungspaket zum Fracking wird das konventionelle Fracking endlich den strengen und transparenten Rechtsrahmen erhalten, der hierfür erforderlich ist. Dem unkonventionellem Fracking zu wirtschaftlichen Zwecken wird damit ein klarer Riegel vorgeschoben. „Bevor dies in Betracht kommt, müssen wir genau wissen, welche Auswirkungen damit verbunden sind“, fordert Spinrath.

„Die vorliegenden Gesetzentwürfe nehmen nun also endlich das in Angriff, was die Vorgängerregierung nicht geschafft hat. Sie sind daher längst überfällig und ein wichtiger Schritt“, so Spinrath. „Damit ist der Weg für eine sorgfältige Beratung im Parlament eröffnet“, so der Abgeordnete.

In den kommenden Monaten wird nun in den Ausschüssen und in Anhörungen gemeinsam mit den unterschiedlichen Interessensgruppen und Sachverständigen geprüft, ob durch das vorliegende Gesetzespaket im Bereich des Berg- und Wasserrechts das oberste Ziel erreicht werden kann, die Umwelt und die Gesundheit der Menschen bestmöglich zu schützen. Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken ist auf absehbare Zeit in Deutschland unverantwortbar. Ein solches Fracking-Verbot sollte mindestens bis zum Jahr 2021 gelten. Ob Fracking danach eine Option sein kann, muss auch an Hand von wissenschaftlich begleiteten Probebohrungen sorgfältig und transparent geprüft werden, stellt der Kreis-Heinsberger Abgeordnete klar.

Im Rahmen des nun anstehenden parlamentarischen Verfahrens gilt nun selbstverständlich das „Struck`sche Gesetz“ – kein Gesetz verlässt das Parlament, wie es eingebracht worden ist. „Es muss in jedem Fall sichergestellt werden, dass der Deutsche Bundestag als demokratisch legitimiertes Organ die Entscheidung über die Anwendung von Fracking trifft. „Wir brauchen ein wirksames Moratorium, das nicht durch eine wie auch immer geartete Ersatzentscheidungen durch eine Expertenkommission durchlöchert werden darf. Ein solches Fachleutegremium ist mit einer enormen Rechtsunsicherheit versehen und darf in keinem Fall die Entscheidungskompetenz des Bundesgesetzgebers unterlaufen“, so Norbert Spinrath.

All diese Fragen werden in den kommenden Wochen und Monaten intensiv beraten. Der Deutsche Bundestag wird die parlamentarischen Beratungen voraussichtlich im Mai aufnehmen.