Ukraine auf dem Weg zur Verfassungsänderung

Der ukrainische Präsident Poroschenko legte dem ukrainischen Parlament am 28. Juni 2014 einen Entwurf zur Änderung der Verfassung vor. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt das Vorantreiben der für die Ukraine dringend notwendigen Verfassungsreform.

„Am 27. Juni 2014 wurden in Brüssel Freihandelsabkommen zwischen der EU und der Ukraine sowie auch Georgien und Moldau abgeschlossen. Die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine ist  auch ein Erfolg für die Jugend der Ukraine. Diese ist bereits im Herbst 2013 zum Maidan aufgebrochen, um gegen die Korruption und die Ausplünderung des Landes zu protestieren. Erst aufgrund der Verweigerung des ehemaligen Staatspräsidenten Janukowitsch, das EU-Assoziierungsabkommen zu unterzeichnen, wandelte sich dieses Protestcamp in den sogenannten „Euromaidan“. Über 600 Menschen haben im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen, die im Herbst 2013 auf dem Maidan sichtbar wurden, ihr Leben gelassen.

Der neugewählte ukrainische Präsident Petro Poroschenko muss angehalten werden, die am 28. Juni 2014 dem ukrainischen Parlament (Werchowna Rada) im Entwurf vorgelegte Verfassungsreform schnell und konsequent durchzuführen. Der Verfassungs-Reformentwurf des Präsidenten sieht u. a. vor, dass die Exekutivbefugnisse der regionalen und lokalen Selbstverwaltung und das Subsidiaritätsprinzip gestärkt werden.

Darüber hinaus muss es aber auch zu Parlamentswahlen kommen Viele Menschen in der Ukraine zweifeln, dass einige der alten

Köpfe in der Lage sind, die alten Missstände zu überwinden und demokratische Lösungen komplett neu zu denken. Daher muss auch die Korruptionsbekämpfung im Vordergrund stehen. Zur finanziellen Stabilisierung des Landes müssen auch die Oligarchen, die unter zweifelhaften Umständen Milliardenvermögen angehäuft haben, herangezogen werden.“0